Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das Promotionsrecht in den in der Ausschreibung genannten Bereichen haben. Jede dieser Hochschulen darf eine Dissertation für den Preis vorschlagen.
Anträge können bis zum 15. Februar 2012 eingereicht werden. Es sind nur solche Dissertationen zugelassen, für die der Tag der mündlichen Prüfung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 liegt. Promotionen, die außerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine wiederholte Antragstellung für die gleiche Arbeit ist nicht zulässig.
Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus und senden es ab. Die Unterlagen werden dabei als PDF-Dateien hochgeladen.
Herrn
Professor Steffen Hölldobler
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
01062 Dresden